Fördermittel für Existenzgründerinnen in Sachsen wieder nutzbar
Der sächsische Doppelhaushalt 2025/26 ist beschlossen. Nun können einige bisher gestoppte Fördermittel für Existenzgründerinnen in Sachsen wieder beantragt werden. Wir unterstützen alle gründungsinteressierten Frauen und Existenzgründerinnen in allen Phasen – von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Businessplanung bis hin zur Antragstellung und Abrechnung. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin – online, telefonisch oder auch persönlich an unseren Standorten.
Folgende Förderprogramme für Existenzgründungen durch Frauen im Haupterwerb können Sie ab sofort wieder nutzen:
Gründerinnenprämie
Zielgruppe sind Frauen mit Wohnsitz in Sachsen, die z.B. alleinerziehend sind oder ein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen von weniger als 2500€ brutto haben bzw. andere in der Förderrichtlinie genannte spezifische Gründungshemmnisse tragen. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung des Lebensunterhaltes in der Anlaufphase des Vorhabens.
Die Förderung wird in Form eines monatlichen Festzuschusses gewährt. Die Anträge sind über die SAB-Förderbank zu stellen. Alle Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Infoportal der SAB-Förderbank.
Förderungen von Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum
Zielgruppe sind Frauen mit Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Sachsen, die im ländlichen Raum gründen. Ländlicher Raum = Gemeinden oder eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Sach- und Investitionsausgaben oder auch Werbekosten im Zusammenhang mit der Gründung.
Die Förderung wird in Form eines 90%igen Zuschusses zu den genannten Kosten bis maximal 8000€ gezahlt. Die Anträge sind direkt bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Alle wichtigen Informationen zu Rahmenbedingungen, Antragstellung und notwendigen Unterlagen hat die LDS Sachsen auf ihrer Programmseite bereitgestellt.
Weitere Fördermittel für Existenzgründerinnen in Sachsen – speziell für kleine und Kleinstunternehmen:
- Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit),
- Einstiegsgeld (Jobcenter)
- InnoStartBonus (futureSAX+SAB-Förderbank)
- Mikrodarlehen (SAB-Förderbank)
- Förderung von Gründungsberatungen (SAB-Förderbank)
- AVGS-Gründungsvorbereitung (Agentur für Arbeit/Jobcenter)
Apropos Fördermittel beantragen
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Fördermittel für Existenzgründerinnen in Sachsen zu nutzen. Die Antragstellung muss gut vorbereitet sein und rechtzeitig erfolgen, um alle Chancen zu nutzen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen von der Prüfung, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen, über die Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Einreichung der Anträge und Abrechnung der Fördermittel.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und das uns zur Verfügung stehende Kooperationsnetzwerk, um Ihre Förderanträge erfolgreich zu stellen. Vereinbaren Sie ein Kennenlern-Gespräch. Wir besprechen Ihr Vorhaben und die weitere Vorgehensweise.
Oder teilen Sie uns Ihre Wünsche und Vorstellungen telefonisch bzw. per Mail mit – gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Sie.
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