Selbstständig als Freiberufler

Freier Beruf oder Gewerbe – die Einordnung ist oft nicht einfach
Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen – doch wissen Sie, ob Ihre Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist? Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur Ihre steuerlichen Verpflichtungen, sondern auch Ihren gesamten unternehmerischen Alltag. Die Zuordnung ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Doch kommen immer wieder neue, auch den freien Berufen ähnliche Tätigkeiten hinzu, für die eine Zuordnung erfolgen muss. Zuständig dafür ist im Zweifelsfall das Finanzamt.
Die wichtigsten Berufsgruppen sind:
- heilberuflicher Bereich: z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzt, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpraktiker, Podologen
- rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich: z. B. Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
- technisch-naturwissenschaftlicher Bereich: z. B. Ingenieure, Architekten, Wissenschaftler, Informatiker
- kultureller, künstlerischer, erzieherischer Bereich: z. B. Autoren, Lektoren, Regisseure, Künstler, Lehrer, Erzieher, Dolmetscher
Diese Liste ist nicht abschließend. Oft ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, um Klarheit zu schaffen.
Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten
Freiberufliche Tätigkeit: Hierbei handelt es sich um selbstständige Tätigkeiten, die auf persönlichem Wissen, besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung beruhen. Typisch sind wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder heilberufliche Tätigkeiten. Die Leistung wird in der Regel eigenverantwortlich und persönlich erbracht. Sie setzen meist eine höhere Bildung oder besondere Qualifikation voraus und bedürfen keiner Gewerbeanmeldung.
Gewerbliche Tätigkeit: Diese umfasst selbstständige Tätigkeiten, die auf die Herstellung, Bearbeitung oder den Handel mit Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ausgerichtet sind. Beispiele sind Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Gastronomie oder Vermittlungstätigkeiten.
Aufgrund dieser Zuordnung entstehen weitere Unterschiede u.a. im Steuerrecht, den Buchführungsführungspflichten oder auch einer Kammermitgliedschaft. Grundsätzlich sind Freiberufler aber genauso selbstständige Unternehmer wie jeder Gewerbetreibende.
Unser Tipp, wenn Sie selbstständig als Freiberufler arbeiten möchten:
Lassen Sie sich die Besonderheiten in Ihrer Branche erläutern. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibende und veranlassen gemeinsam mit Ihnen eine Abklärung bei der jeweils zuständigen Behörde.
Seit mehr als 20 Jahren begleiten wir insbesondere Existenzgründungen in den Freien Berufen – wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Fragen rund um die Tätigkeit als Freiberufler.
Selbstständig als Freiberufler, als Freelancer oder was ist freie Mitarbeit?
Kurz zusammengefasst
- Freiberufler ist eine gesetzlich definierte Berufsgruppe mit besonderen steuerlichen Vorteilen.
- Freelancer ist ein allgemeiner Begriff für Selbstständige, die projektbezogen arbeiten – sie können Freiberufler oder Gewerbetreibende sein.
- Freie Mitarbeiter beschreibt die Form der Zusammenarbeit: selbstständig und flexibel einsetzbar häufig synonym mit Freelancer verwendet
Hier gilt: „Der Teufel liegt im Detail“. Deshalb macht in der Regel eine Einzelfallprüfung Sinn, in der sowohl berufs- und steuerrechtliche Aspekte als auch Kriterien der Sozialversicherung einfließen müssen. Wir begleiten diesen Prozess und stellen erforderliche Kontakte zu den zuständigen Stellen her.

Natürlich unterstützen wir Sie auch in allen anderen Belangen, wenn Sie selbstständig als Freiberufler arbeiten möchten.
Beachten Sie dazu auch unsere Tipps und Hinweise
Wir sind bereit, Sie auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Existenzgründung in den freien Berufen zu begleiten und Sie zu unterstützen, wenn Sie bereits selbstständig als Freiberufler arbeiten.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision verwirklichen!
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